Bewegung in der Schweiz

Im Lande der Eidgenossen ist Prostitution von Minderjährigen nicht per se strafbar. Das soll sich jetzt endlich ändern, so meldet es jedenfalls die NZZ in ihrer heutigen Ausgabe:

Was den Umgang mit der Prostitution betrifft, sind sich alle in einem Punkt einig: Minderjährige sollen sich in diesem Gewerbe nicht betätigen dürfen. Wie ein solches neues Verbot ausgestaltet werden kann, darüber herrscht jedoch Unklarheit.

Neue Bewilligungspflicht

Diese Situation, die einhellig als unbefriedigend taxiert wird, dürfte sich jedoch rasch ändern. Einerseits sind entsprechende Gesetzesarbeiten auf Bundesebene im Gange, und andererseits bemühen sich jene Städte und Kantone, die nicht auf den Bund warten wollen, um eigene Lösungen. Ein Beispiel dafür ist die Stadt Zürich, die mit ihrem Entwurf für eine Prostitutionsgewerbeverordnung neue Wege geht; die Vernehmlassung zur vorgeschlagenen Gesetzesnovelle dauert noch bis Ende März.

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Da bei 16jährigen Mädchen eher nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie den Job freiwillig und selbstbestimmt ausüben, ist das ein guter Anfang. Viele Freier plädieren in den einschlägigen Foren sogar für ein Mindestalter von 21 Jahren. Gott sei Dank ist in der Schweiz, laut NZZ, die Anzahl betroffener minderjähriger Mädchen nicht sehr groß:

Wenige Einzelfälle

Das Stadtzürcher Polizeidepartement geht davon aus, dass es sich bei der Prostitution Minderjähriger «um wenige Einzelfälle handelt»; eine Einschätzung, die von Milieukennern wie dem Rechtsanwalt Valentin Landmann geteilt wird, der im Übrigen jedem Bordellbetreiber dringend davon abrät, Minderjährige zuzulassen. Bekannt ist allerdings das Phänomen, dass sich junge Mädchen prostituieren, um sich Drogen finanzieren zu können – oder aber sündhaft teure Designerkleider und -accessoires.

Egal wie viele es sind, gut, dass jetzt gehandelt wird!