Neue Sperrbezirksverordnung gilt ab 1. Mai 2011
Der Presseservice der Stadt Köln veröffentlicht Details zur Umsetzung der neuen Sperrbezirksverordnung:
Enge Kooperation von Stadt Köln, Polizei und Bundeswehr bei der Umsetzung
Mit einer Erweiterung des Sperrbezirks im Kölner Süden will die Stadt Köln die zunehmende Straßen- und Wohnwagenprostitution im Bereich Meschenich sowie Militärring/Brühler Landstraße zum Schutz der Jugend und der Anwohnerschaft eindämmen und gleichzeitig deren Verlagerung in angrenzende Stadtbezirke verhindern. Dazu ist ab 1. Mai 2011 die Ausübung der Prostitution im bisherigen Sperrbezirk sowie im Bereich Meschenich verboten, überdies gilt für weite Teile des Kölner Südens ein entsprechendes temporäres Verbot von 6 bis 20 Uhr.
In seiner Sitzung am 7. April 2011 hatte der Rat der Stadt Köln die Bezirksregierung Köln gebeten, diese Sperrbezirkserweiterung vorzunehmen. Dieser Beschluss wurde von der Bezirksregierung Köln aufgenommen und mit einer Änderung der Sperrbezirksverordnung, die am 27. April 2011 im Amtsblatt der Bezirksregierung veröffentlicht wurde, umgesetzt. Die neue Sperrbezirksverordnung tritt am 1. Mai 2011 in Kraft.
Zur Umsetzung der neuen Regelungen setzen Stadt Köln, Polizei und Bundeswehr auf ein abgestimmtes Vorgehen: So werden die mit ihren Wohnwagen auf Privatgelände des Heeresamtes befindlichen Prostituierten ab heute gemeinsam angesprochen und über das künftig geltende Verbot informiert. Ebenso haben der städtische Ordnungsdienst und die Polizei damit begonnen, Prostituierte in den künftigen Sperrbezirken aufzusuchen und über die neuen Regelungen aufzuklären. Als Orientierungshilfe wird aussagekräftiges Kartenmaterial ausgegeben, auch ein Flyer mit Informationen in sieben Sprachen wird in Kürze verfügbar sein.

