Steuertipp: Lovemobil

Die Landeszeitung meldet:

Die Prostitution in den “Lovemobilen” ist kein Gewerbe, daher kann die Kommune keine Gewerbesteuer kassieren. Wenn eine Stadt steuernd eingreifen, die Sexdienste eindämmen will, hat sie nur zwei Wege: Sie kann erstens Vergnügungssteuer erheben, wie im Fall Soltau, und zweitens versuchen, über das Wegerecht tätig zu werden. Wenn ein Wohnmobil eine Zufahrt versperrt oder behindert, könnte die Ordnungsbehörde Auflagen verhängen. In den meisten Fällen aber sind die Liebesmobile so geschickt geparkt, dass dagegen wenig ausgerichtet werden kann.
Vor vier Jahren hat der Landesrechnungshof geschätzt, dass im niedersächsischen Rotlichtgewerbe 5000 bis 10 000 Menschen tätig sind. Der Bundesrechnungshof hatte zuvor die Finanzämter ermahnt, die Prostituierten (auch die in Lovemobilen) zur Zahlung von Einkommens- und Umsatzsteuer anzuhalten.
Die Finanzämter seien nicht rigoros genug, urteilten die Rechnungsprüfer des Bundes 2003 und die des Landes 2007. Zu oft würden lediglich Betreiber von Großbordellen erfasst. Der Landesrechnungshof riet den Finanzbehörden, häufiger Zeitung zu lesen und Anzeigen für Liebesdienste auszuwerten – um dann den Anbietern Steuerbescheide zu schicken. kwa

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