USA nehmen die Schweiz unter «besondere Beobachtung»

Die Baseler Zeitung berichtet

Die USA stellen der Schweiz im Kampf gegen den Menschenhandel ein schlechtes Zeugnis aus. Vor allem gegen die Zwangsprositution junger Frauen müsse mehr unternommen werden.

Die USA haben der Schweiz mangelnde Fortschritte im Kampf gegen den Menschenhandel vorgeworfen. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Bericht des US-Aussenministeriums heraus, wie CNN berichtet.

Besonders happig wiegt der Vorwurf, dass die Schweiz ein beliebter Zielort für Zwangsprostitution von Frauen im Alter von 16 und 17 Jahren sei. Viele junge Frauen in diesem Alter würden hierzulande zur Prostitution gezwungen.

Trotz «erheblicher Bemühungen» erfülle die Schweizer Regierung nicht die Mindeststandards für die Bekämpfung von Menschenhandel, heisst es in dem Bericht. Als Folge würden die USA das Land in dieser Frage jetzt unter «besondere Beobachtung» nehmen.

Standards nicht erfüllt

Konkret heisst dies, dass die Schweiz auf einer nach US-Standards eingerichteten Skala die Stufe Tier 2 einnimmt. Die Einstufung beschreibt die von den einzelnen Regierungen unternommenen Aktivitäten gegen Zwangsarbeit, sexuelle Ausbeutung und moderne Sklaverei. Länder auf Tier 1 erfüllen demnach die US-Standards, während Ländern auf Tier 2 zumindest noch signifikante Anstrengungen im Kampf gegen den Menschenhandel zugebilligt werden.

In Europa erfüllen die meisten Länder die US-Standards, darunter auch sämtliche Nachbarländer der Schweiz.

(mrs)
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Mitten in Dortmund – Ein verlassener Roma Haushalt

Der Straßenstrich wurde geschlossen, über den Verbleib vieler in Dortmund tätiger Strassenhuren samt Familie wird gerätselt. Das Freierjournal bekam Einblick in eine 50 Quadratmeter Wohnung in der Nähe des Borsigplatzes, in der bis zuletzt und ohne Strom 3 Bulgarische Männner, 3 weibliche Prostituierte und ein Kleinkind lebten. Ein Extrembeispiel in Bildern.

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Trübe Aussichten: Die Frauen von der Straße

Die Presse.com berichtet:

Am Donnerstag beschließt der Wiener Landtag ein neues Prostitutionsgesetz. Demnach wird der Straßenstrich in Wohngebieten verboten. Unklar ist, wo genau die Prostituierten künftig stehen dürfen. Eine Reportage.

Die Felberstraße im 15.Wiener Gemeindebezirk: Auf der einen Seite schmucklose Wohnhäuser, auf der anderen Seite dunkle Schienenstränge, die zur Großbaustelle Westbahnhof führen. „Mein Schwiegervater hat in der Felberstraße gewohnt. Er hat den Mädchen aus dem Fenster heraus Tee gegeben. So lange stehen hier schon Mädchen auf der Straße.“ Karin K. führt seit drei Jahren „Bunny’s Bar“, ein Café mit angeschlossenem Stundenhotel. Viele sagen „Zehn-Euro-Hotel“. So viel kostet das Zimmer, wenn man mit einer Frau von der Straße kommt und für kurze Zeit ungestört sein will.

Karin K. blickt unsicheren Zeiten entgegen. Es ist die Wiener Stadtpolitik, konkret das neue Wiener Prostitutionsgesetz, das ihr große Sorgen macht. Dieses wird am Donnerstag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition beschlossen. Und ab 1.November gelten. „Die Ausübung von Straßenprostitution ist innerhalb von Wohngebieten unzulässig“, heißt es in dem Gesetz. So viel steht fest: Die Felberstraße ist ein Wohngebiet. Ebenso die Linzer Straße und die Äußere Mariahilfer Straße – also jene Adressen, an denen nachts Prostituierte am Straßenrand auf Kundschaft warten.

Weg von der Straße! Daniela, 27 Jahre, Mutter eines Kindes, ist eine von diesen Frauen. Sie arbeitet auf der Felberstraße. So selbstbewusst Daniela auftritt, so verärgert zeigt sich die dunkelhaarige Frau im Gespräch mit der „Presse am Sonntag“ ob der politischen Weichenstellung. Denn die Intention, den Straßenstrich aus Wohngebieten zu verbannen und dabei eine Verlagerung in meldepflichtige „Prostitutionslokale“ zu erwirken, stellt Danielas Job infrage. Ans Aufhören denkt sie aber nicht. „Ich liebe mein Kind, mich und mein Geld.“ 50Euro bekommt sie im Durchschnitt von einem Kunden. Ihr Einkommen muss sie versteuern, obgleich ihr Gewerbe als sittenwidrig gilt. „Früher habe ich als Kassierin im Supermarkt 700Euro im Monat verdient. Das mache ich hier in zwei Tagen.“

Daniela will auf der Straße bleiben. Zum Leidwesen einiger Anrainer, die versuchen, die Prostituierten mit Fackelzügen aus den derzeit noch geltenden „Schutzzonen“ (150 Meter Radius um Schulen oder Kirchen) zu vertreiben. „In einer Bar bin ich gebunden. Hier bin ich frei. Ich kann kommen und gehen, wann ich will. Außerdem muss ich in einer Bar vorher mit dem Kunden was trinken. Und 50Prozent an den Barbetreiber abliefern.“

Um die Frauen dorthin zu lotsen, wo sie nicht öffentlich auffallen, bieten sich auch sogenannte Laufhäuser an: Dort sind Daniela und ihre Kolleginnen nicht gezwungen, zu trinken. Auch die vorgelagerte, für Ausländerinnen oft schwierige „Konversation“ mit den Männern fällt weg. Dafür müssen Laufhaus-Frauen etwa 70 Euro am Tag fix hinblättern. So viel kostet ein auf Wochen oder Monate von der Frau zu buchendes Zimmer, das freilich auch zu zahlen ist, wenn keine Kunden kommen.

„In einem Laufhaus habe ich nicht die Garantie, dass ich mein Geld wieder hereinbekomme“, sagt Lisa, eine schüchtern wirkende 26-jährige Wienerin. Lisa stand bis vor Kurzem noch in der Linzer Straße. Mittlerweile ist sie Escort-Girl. Um mit der „Presse“ sprechen zu können, macht sie einen Abstecher in die Felberstraße. Hier herrscht in dieser Nacht reger Verkehr: Autofahrer kreisen, bleiben stehen, um mit den Mädchen zu verhandeln. Fußgänger verschwinden nach kurzem Wortwechsel mit den Mädchen in eines dieser „Zehn-Euro-Hotels“. Lisa ergänzt zum Thema Laufhäuser, „1500 bis 2000 Euro im Monat“ seien für das Einmieten zu veranschlagen. Und, ja, diese Art der Unterkunft habe gewiss auch Vorteile: Sie biete ein höheres Maß an Sicherheit als eine dunkle Ecke, irgendwo im öffentlichen Raum.

Gefahr für die Frauen. Womit das Stichwort für Fiorina gefallen ist: Sicherheit. Fiorina ist regelmäßig auf der Felberstraße anzutreffen. Die „Dienstkleidung“ der 20-jährigen Rumänin würde als Bikini durchgehen. Wie also ist es um die Sicherheit bestellt, wenn Frauen künftig nicht mehr in besiedelten Gebieten stehen – sondern etwa in einem Industrieviertel? Oder sonst wo. Zunächst ein paar Zahlen: Zirka 2200Frauen sind in Wien als Prostituierte angemeldet. Zusätzlich arbeiten schätzungsweise doppelt so viele illegal. Diese Schätzung ist vage. Denn es gibt Frauen, die sehr unregelmäßig, manchmal nur für ein paar Stunden pro Woche, Sex anbieten; darunter sind solche, die zu dem Zweck aus der Slowakei oder aus Tschechien kommen und nach einem halben Tag wieder heimfahren. Das meiste spielt sich in Lokalen oder Wohnungen ab. Auf der Straße stehen in ganz Wien nur etwa 150 Frauen.

Stichwort Sicherheit. Wiens SP-Frauenstadträtin Sandra Frauenberger hat versprochen, den unbestimmten Gesetzesbegriff „Wohngebiet“ zu präzisieren. Dabei soll der Flächenwidmungsplan zuhilfe genommen werden. Bisher wird offiziell am häufigsten der Prater als künftiges Aufmarschgebiet für Sexarbeiterinnen genannt. Sollten einige Frauen wirklich dorthin abwandern, müssten sie praktisch unter freiem Himmel oder in Autos ihre „Jobs“ erledigen. Und das ist in der Tat ein Sicherheitsproblem. Fiorina – auch sie ist Mutter eines Kleinkindes: „Ich geh nicht ins Auto arbeiten. Das ist mir zu gefährlich.“ Und auch von mangelnder Hygiene reden Daniela und Fiorina, wenn sie an Sex im Auto oder in Freiluft denken. Auch dass das neue Prostitutionsgesetz keine zeitlichen Beschränkungen mehr vorsieht, stößt nicht auf ungeteilte Freude. Derzeit dürfen Frauen ab 20Uhr (Winter) bzw. ab 21Uhr (Sommer) bis vier Uhr in der Früh „draußen“ stehen. Doch auch künftig wollen sich Daniela und Fiorina nicht tagsüber zusehen lassen. Und schon gar keine Polizeistrafe wegen anstößigen Benehmens riskieren.

Also doch goldene Zeiten für Betreiber von Rotlichtlokalen? Karin K. von „Bunny’s Bar“ bleibt skeptisch. Denn auch Neuheiten, die der Gesetzgeber (im Sinne der Frauen) gut gemeint hat, könnten rechtlich heikel werden. So etwa die per Verordnung vorgeschriebene Einrichtung von Spinden für Frauen, die künftig in „Prostitutionslokalen“ arbeiten. Karin K.: „Wenn ich Spinde einrichte oder einen Aufenthaltsraum, kommt die Krankenkasse und sagt, ich muss die Mädchen anmelden. Das geht aber gar nicht, die meisten hier sind Rumäninnen oder Bulgarinnen. Einmal wurde mir eine Bulgarin zwangsangemeldet, die hatte gar keine Arbeitsbewilligung. Und ich musste 6800 Euro Strafe zahlen.“ K. will überdies nicht, dass sich die Mädchen bei ihr im Hotel ansiedeln. „Ich will meine Zimmer vermieten. Ich will die Mädchen nicht hier sitzen haben und dafür von ihnen Geld verlangen.“

Ortswechsel. Die Linzer Straße: Die 31-jährige Alex findet es „ganz schlecht“, dass sie bald aus dem Wohngebiet weg muss. Alex stammt aus der Slowakei, hat laut eigenen Angaben ein Kind und hätte sich gewünscht, dass sich die Politik auch einmal zu ihr auf die Straße wagt: „Uns fragt nie wer was.“

Schwellenangst. Im Gegensatz zu mehreren Frauen auf der Felberstraße kündigt sie aber nicht an, künftig illegal im Wohngebiet auf der Straße zu bleiben. „Dann müssen wir uns reinsetzen.“ Alex meint damit ein kleines Studio. Seit acht Jahren steht sie regelmäßig vor diesem Studio. Wenn sie nur drinnen säße, würde sie aufgrund der Schwellenangst vieler Männer weniger verdienen. Ganz aufhören? „Warum sollte ich was anderes machen? Das kann ich am besten.“

Straßenprostitution sei „eine Form selbstbestimmter Sexarbeit“, erklärt Szenekenner Christian Knappik, Sprecher der Internet-Plattform www.sexworker.at. Werde Sexarbeit kriminalisiert, steige die Gefahr der „Ausbeutung durch kriminelle Zuhälter“. Wie sich das neue Gesetz tatsächlich auswirkt, wird die Praxis zeigen. Die Stadt will eine „Steuerungsgruppe“ einrichten. Diese soll die Wiener Rotlichtszene ganz genau – „beobachten“.

Kampf um die Straße. Nach Anrainerbeschwerden hat sich Rot-Grün in Wien entschlossen, den Straßenstrich aus den Wohngebieten zu verbannen. Unklar ist, wo genau die Prostituierten künftig stehen dürfen. Immer wieder wird der Prater genannt. Aber auch in Wohngebieten können „Erlaubniszonen“ entstehen. Möglicherweise wird der Gürtel (schon bisher als Rotlichtmeile bekannt) eine solche Zone.

Strafen auch für Freier. Neu im Wiener Prostitutionsgesetz, das am kommenden Donnerstag im Landtag beschlossen wird, ist die Strafbarkeit für Freier. So heißt es im § 16 des Gesetzesentwurfs: „Außerhalb der (…) erlaubten Bereiche für Straßenprostitution (…) dürfen Freierinnen und Freier mit Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleitungen keinen Kontakt aufnehmen.“ Freier, die dagegen verstoßen, müssen bis zu 500Euro Strafe zahlen.

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Unterhaus schmettert Gesetz zur Legalisierung der Prostitution ab

Punkto.ro berichtet:

Der Abgeordnete Silviu Prigoana<br />
Der Abgeordnete Silviu Prigoana

In Rumänien hat die Abgeordnetenkammer am Dienstag die Gesetzesinitiative zur Legalisierung der Prostitution mit 225 Gegen- und nur 30 Für-Stimmen regelrecht abgeschmettert. Da das Unterhaus in diesem Fall die gesetzgebende Kammer war, ist das Legislativprojekt des liberaldemokratischen Abgeordneten Silviu Prigoana somit endgültig durchgefallen. Der sichtlich enttäuschte Prigoana geißelte gegenüber den Medien die „Scheinheiligkeit“ seiner Kollegen, denen er „kommunistische Prüderie“ in „allen Angelegenheiten, die irgendwie mit Sex zusammenhängen“, vorwarf. Er werde jedoch keineswegs klein beigeben, sondern eben ein neues einschlägiges Legislativprojekt einbringen, sagte der Abgeordnete.

Prigoana erläuterte, dass das neue Strafgesetzbuch Prostitution sowieso nicht mehr verbiete, womit ihre Ausübung bereits „legalisiert“ sei. Es gehe lediglich darum, Regelungen zu schaffen, die „die Soziallage der Personen, die in diesem Bereich sowieso tätig sind, verbessern“. „Meine Kollegen, die ihrem eigenen ehelichen oder außerehelichen Vergnügen mit schöner Regelmäßigkeit nachgehen, tun so, als ob Sex ein Tabu-Thema sei. Sie ziehen es vor, aus kommunistischer Prüderie nicht darüber zu reden. Dabei haben wir 10-jährige Schwangere im Land. Scheinheiligkeit ist wohl eine Charaktereigenschaft der Rumänen.“

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Die Privatisierung der Sexualmoral

Aus der FAZ

Die Toleranz der Bürger gegenüber dem individuellen Sexualverhalten ist groß. Die überwältigende Mehrheit rechnet die Sexualität zur Intimsphäre, die Politikern zugebilligt wird. Aber eine Zurschaustellung im Amt wird übelgenommen.

23. Juni 2011
Sexuelle Neigungen und besonders derartige Verfehlungen von Politikern und anderen Personen des öffentlichen Lebens sind seit einiger Zeit verstärkt Gegenstand einer eingehenden Berichterstattung und öffentlichen Debatte. Dies lässt sich nicht mit einem gestiegenen einschlägigen Interesse der Bevölkerung oder einem lauthals angemeldeten Informationsanspruch des Publikums erklären.

Die überwältigende Mehrheit rechnet die Sexualität zur Intimsphäre, die den Personen des öffentlichen Lebens grundsätzlich genauso zugebilligt wird, wie sie die Leute selbst für sich in Anspruch nehmen. Nur eine Minderheit der Bürger behauptet einen Informationsanspruch der Öffentlichkeit hinsichtlich der sexuellen Neigungen von Politikern, außerehelicher Affären, unehelicher Kinder oder Scheidungen.

Lediglich 18 Prozent meinen, die Öffentlichkeit müsse über uneheliche Kinder von Politikern unterrichtet werden; ebenso viele melden in Bezug auf Scheidungen einen Informationsanspruch an. Die Zahl steigt auf 22 Prozent in Bezug auf homosexuelle Neigungen, 24 Prozent bei außerehelichen Beziehungen, 26 Prozent im Falle eines Besuchs von Prostituierten. Für berichtenswert hält die Bevölkerung größtenteils ernsthafte Krankheiten von Politikern und mögliche Interessenkollisionen durch die Arbeit für Unternehmen und Verbände, aber nicht private Beziehungen und Neigungen.

Rigide Normen werden immer weniger akzeptiert

In den letzten Jahrzehnten ist die Bereitschaft, rigide gesellschaftliche Normen der Sexualmoral zu akzeptieren, gesunken. Immer weniger mögen die Bürger das Urteil fällen, dass etwas verwerflich und auf keinen Fall zulässig ist. Mit Blick auf die Homosexualität vertreten gerade noch 15 Prozent der Bevölkerung diese Auffassung, in Bezug auf den Besuch von Prostituierten 28 Prozent, bei außerehelichen Beziehungen verheirateter Männer 36 Prozent. Der Anteil der Bevölkerung, der Scheidungen für inakzeptabel hält, lag schon vor zehn Jahren unter 10 Prozent, heute liegt er bei 5 Prozent.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Prostitution in der Breite gesellschaftsfähig geworden wäre, außereheliche Beziehungen als unproblematisch gelten oder Homosexualität von den meisten als eine mit der heterosexuellen Beziehung gleichwertige sexuelle Orientierung angesehen würde. Die entscheidende Veränderung ist vielmehr, dass die Gesellschaft alle sexuellen Orientierungen und Verhaltensweisen verstärkt in die Privatsphäre verweist, die dem öffentlichen Urteil entzogen werden sollte.

Trotz Internet spricht man nicht freimütig über die Sexualität

Die Privatisierung der Sexualmoral bedeutet jedoch keineswegs einen erdrutschartigen Verfall früher gültiger Werte. Auch wenn einige Medien suggerieren, dass die Menschen heute generell ein unkonventionelles Sexualleben praktizieren und dies auch unbefangen öffentlich machen, so ist dies in erster Linie Ausdruck eines Medienjahrmarktes, der mit allen Mitteln um Aufmerksamkeit kämpft und daher ganz allgemein immer wieder Randphänomene, Abstrusitäten und Exzentriker in den Mittelpunkt der Berichterstattung stellt.

Die Zurschaustellung von Sexualität in verschiedenen Medienkanälen – in den letzten Jahren noch einmal deutlich verschärft durch das Internet – hat bemerkenswerterweise nicht dazu geführt, dass Sexualität heute für die Bevölkerung ein Thema wäre, über das völlig freimütig mit anderen gesprochen wird – im Gegenteil: Befragt, über welche Themen man kaum mit anderen Menschen spricht, weil sie zu privat sind, nannten in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts 61 Prozent die Sexualität, mittlerweile 65 Prozent. Damit steht Sexualität mit Abstand an der Spitze der Tabuthemen, die man mit anderen in der Regel nicht behandelt.

Demonstrative Bekenntnisse zur Homosexualität nicht unbedingt geduldet

Wenn die Grenze zwischen privatem und öffentlichem Raum jedoch aufgehoben wird, ändern sich die Reaktionen. Ein Politiker, der seine Neigungen und sein Privatleben zu einem öffentlichen Thema macht und damit gleichsam gegen das Gebot der Diskretion verstößt, an dem sich die große Mehrheit der Bevölkerung persönlich orientiert, trifft auf eine überwiegend kritische Reaktion. Dies musste unter anderem Guido Westerwelle erfahren, als er auf Dienstreisen seinen Lebensgefährten mitnahm und sich damit demonstrativ zu seiner Homosexualität bekannte. Während nur noch 11 Prozent der Bevölkerung gleichgeschlechtliche Partnerschaften grundsätzlich ablehnen und nur noch 14 Prozent dafür plädieren, sie zumindest rechtlich nicht als vollwertige Partnerschaften anzuerkennen, billigten lediglich 36 Prozent dieses demonstrative Bekenntnis in Ausübung eines öffentlichen Amtes.

Noch kritischer sind die Reaktionen auf das Verhalten des italienischen Ministerpräsidenten Berlusconi. Nur 18 Prozent halten seine demonstrative Vorliebe für ausschweifend fröhliche Feiern mit (zu) jungen Mädchen für seine Privatsache, die bei seiner Bewertung als Politiker keine Rolle spielen sollte; drei Viertel der deutschen Bevölkerung halten das dem Ministerpräsidenten Unterstellte für völlig unvereinbar mit seinem Amt.

Vorverurteilung durch Medien

Ein besonderer Fall ist der Vorwurf strafrechtlicher sexueller Verfehlungen. Diese gehören nach dem Urteil der Bevölkerung selbstredend nicht mehr in den Schutzbereich der Intimsphäre und finden daher zu Recht breite öffentliche Aufmerksamkeit. 95 Prozent der Bürger haben etwa die Berichte über die Vergewaltigungsvorwürfe gegen den früheren Direktor des IWF, Dominique Strauss-Kahn, verfolgt. So eindeutig solche Vorwürfe als schwerwiegend und damit als öffentliches Thema gesehen werden, so groß ist andererseits das Unbehagen über die Folgen der Berichterstattung, die von der Mehrheit als Vorverurteilung empfunden werden. 58 Prozent der Bürger haben den Eindruck, dass in solchen Fällen durch die Veröffentlichungen eine Vorverurteilung stattfindet, nur 21 Prozent empfinden dies nicht so.

Viele nehmen an, dass nicht nur die öffentliche Meinung durch die Berichterstattung über tatsächliche oder vermeintlichen Verfehlungen von Personen des öffentlichen Lebens beeinflusst wird, sondern auch die Justiz. So hat nach dem vorläufigen Ende des Prozesses gegen Jörg Kachelmann nur ein Drittel der Bevölkerung den Eindruck, dass er wie jeder Angeklagte behandelt wurde und aufgrund der durch die Medien geschaffenen Prominenz des Falles nicht besonders hart behandelt wurde. Mit Blick auf den Fall Strauss-Kahn überwiegt zurzeit noch die Überzeugung, dass er so behandelt wurde wie jeder andere Angeklagte in Amerika. Dies war jedoch auch am Beginn des Prozesses gegen Kachelmann der Fall und wird heute von der Bevölkerung deutlich anders gesehen.

„Punishment by Publicity“

In angelsächsischen Ländern werden Persönlichkeitsschutz und die Rolle der Medien als öffentlicher Pranger traditionell anders gesehen als in Deutschland. Schon Jeremy Bentham wies der Presse neben der politischen Informationsaufgabe auch die Aufgabe zu, privates Fehlverhalten anzuprangern und einzudämmen. In den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts verteidigte eine britische Kommission zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes eine ausführliche Berichterstattung über anhängige Gerichtsverfahren mit dem Argument, die Aussicht auf Publizität sei geeignet, potentielle Straftäter abzuschrecken. Marjorie Jones wies in ihrer Arbeit „Justice and Journalism“ darauf hin, dass die britische Rechtsprechung zum Teil das „Punishment by Publicity“, die Strafe durch Öffentlichkeit, in die Bemessung der eigentlichen Strafe mit einbezieht.

Das Argument, dass die Veröffentlichung in solchen Fällen eine abschreckende Wirkung erreichen und gleichsam zu einer Art Reinigungsprozess führen kann, überzeugt die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung nicht. Lediglich 22 Prozent begrüßen eine ausführliche Berichterstattung aus der Überzeugung heraus, dass sie eine abschreckende Wirkung entfaltet. 66 Prozent empfinden dagegen Unbehagen, wenn die Medien die Rolle des mittelalterlichen Prangers übernehmen und durch die ausführliche Berichterstattung über Anschuldigungen Ansehen und zum Teil auch die Existenz der Betroffenen zerstören, bevor ein Fall sorgfältig untersucht und ein Urteil gesprochen wurde.

Sexualdelikte als schwerwiegendes Vergehen angesehen

Freilich ist die große Mehrheit weit davon entfernt, Vorwürfe wegen versuchter Vergewaltigung als Bagatelle zu werten. Dies zeigen die Vorstellungen von einem angemessenen Strafmaß für solche Delikte, die bei vielen weit über das im Allgemeinen von Gerichten verhängte Strafmaß hinausgehen. Die Bevölkerung bewertet schon den Versuch einer Vergewaltigung ähnlich wie eine schwere Körperverletzung. Nur 12 Prozent sind bereit, dies ohne Freiheitsentzug mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu ahnden. 19 Prozent halten eine Freiheitsstrafe von ein bis zwei Jahren für angemessen, 26 Prozent eine Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren, 37 Prozent eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Jahren.

Bei einer vollzogenen Vergewaltigung halten 55 Prozent der Bevölkerung eine Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren für angemessen, jeder Vierte sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe. Nur 2 Prozent halten in diesem Fall eine kurze Freiheitsstrafe von ein bis zwei Jahren für angemessen, kaum jemand eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Frauen fordern im Durchschnitt höhere Strafen für dieses Delikt als Männer. Aber auch knapp jeder zweite Mann plädiert für eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren bis lebenslänglich. Sexualdelikte sind aus der Sicht der großen Mehrheit der Bevölkerung ein schwerwiegendes Vergehen.

Die Tendenz einiger Länder, das Feld der zu ahndenden sexuellen Handlungen auszuweiten, sieht die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung jedoch mit erheblicher Skepsis. Insbesondere Schweden verschärft hier seine Gangart. Die dortigen gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen nicht nur vor, dass Frauen im Nachhinein eine in gegenseitigem Einvernehmen verbrachte Nacht als Nötigung bewerten und den Partner anzeigen können, sondern stellen auch Prostitution generell unter Strafe. Das Strafmaß für Männer, die die Dienste von Prostituierten in Anspruch nehmen, ist kürzlich von einem halben auf ein Jahr verschärft worden.

Diesen Regelungen steht die überwältigende Mehrheit der deutschen Bevölkerung völlig verständnislos gegenüber: Nur 8 Prozent halten dies für gerechtfertigt, 77 Prozent für nicht gerechtfertigt. Drei Viertel der Bürger sprechen sich auch dagegen aus, dass ein Staat Prostitution unter Strafe stellt. 75 Prozent erklären diesen Bereich zur privaten Sphäre des Bürgers, die der staatlichen Regelung entzogen sein sollte.

Ganzer Artikel –> faz.net

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