Die Privatisierung der Sexualmoral

Aus der FAZ

Die Toleranz der Bürger gegenüber dem individuellen Sexualverhalten ist groß. Die überwältigende Mehrheit rechnet die Sexualität zur Intimsphäre, die Politikern zugebilligt wird. Aber eine Zurschaustellung im Amt wird übelgenommen.

23. Juni 2011
Sexuelle Neigungen und besonders derartige Verfehlungen von Politikern und anderen Personen des öffentlichen Lebens sind seit einiger Zeit verstärkt Gegenstand einer eingehenden Berichterstattung und öffentlichen Debatte. Dies lässt sich nicht mit einem gestiegenen einschlägigen Interesse der Bevölkerung oder einem lauthals angemeldeten Informationsanspruch des Publikums erklären.

Die überwältigende Mehrheit rechnet die Sexualität zur Intimsphäre, die den Personen des öffentlichen Lebens grundsätzlich genauso zugebilligt wird, wie sie die Leute selbst für sich in Anspruch nehmen. Nur eine Minderheit der Bürger behauptet einen Informationsanspruch der Öffentlichkeit hinsichtlich der sexuellen Neigungen von Politikern, außerehelicher Affären, unehelicher Kinder oder Scheidungen.

Lediglich 18 Prozent meinen, die Öffentlichkeit müsse über uneheliche Kinder von Politikern unterrichtet werden; ebenso viele melden in Bezug auf Scheidungen einen Informationsanspruch an. Die Zahl steigt auf 22 Prozent in Bezug auf homosexuelle Neigungen, 24 Prozent bei außerehelichen Beziehungen, 26 Prozent im Falle eines Besuchs von Prostituierten. Für berichtenswert hält die Bevölkerung größtenteils ernsthafte Krankheiten von Politikern und mögliche Interessenkollisionen durch die Arbeit für Unternehmen und Verbände, aber nicht private Beziehungen und Neigungen.

Rigide Normen werden immer weniger akzeptiert

In den letzten Jahrzehnten ist die Bereitschaft, rigide gesellschaftliche Normen der Sexualmoral zu akzeptieren, gesunken. Immer weniger mögen die Bürger das Urteil fällen, dass etwas verwerflich und auf keinen Fall zulässig ist. Mit Blick auf die Homosexualität vertreten gerade noch 15 Prozent der Bevölkerung diese Auffassung, in Bezug auf den Besuch von Prostituierten 28 Prozent, bei außerehelichen Beziehungen verheirateter Männer 36 Prozent. Der Anteil der Bevölkerung, der Scheidungen für inakzeptabel hält, lag schon vor zehn Jahren unter 10 Prozent, heute liegt er bei 5 Prozent.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Prostitution in der Breite gesellschaftsfähig geworden wäre, außereheliche Beziehungen als unproblematisch gelten oder Homosexualität von den meisten als eine mit der heterosexuellen Beziehung gleichwertige sexuelle Orientierung angesehen würde. Die entscheidende Veränderung ist vielmehr, dass die Gesellschaft alle sexuellen Orientierungen und Verhaltensweisen verstärkt in die Privatsphäre verweist, die dem öffentlichen Urteil entzogen werden sollte.

Trotz Internet spricht man nicht freimütig über die Sexualität

Die Privatisierung der Sexualmoral bedeutet jedoch keineswegs einen erdrutschartigen Verfall früher gültiger Werte. Auch wenn einige Medien suggerieren, dass die Menschen heute generell ein unkonventionelles Sexualleben praktizieren und dies auch unbefangen öffentlich machen, so ist dies in erster Linie Ausdruck eines Medienjahrmarktes, der mit allen Mitteln um Aufmerksamkeit kämpft und daher ganz allgemein immer wieder Randphänomene, Abstrusitäten und Exzentriker in den Mittelpunkt der Berichterstattung stellt.

Die Zurschaustellung von Sexualität in verschiedenen Medienkanälen – in den letzten Jahren noch einmal deutlich verschärft durch das Internet – hat bemerkenswerterweise nicht dazu geführt, dass Sexualität heute für die Bevölkerung ein Thema wäre, über das völlig freimütig mit anderen gesprochen wird – im Gegenteil: Befragt, über welche Themen man kaum mit anderen Menschen spricht, weil sie zu privat sind, nannten in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts 61 Prozent die Sexualität, mittlerweile 65 Prozent. Damit steht Sexualität mit Abstand an der Spitze der Tabuthemen, die man mit anderen in der Regel nicht behandelt.

Demonstrative Bekenntnisse zur Homosexualität nicht unbedingt geduldet

Wenn die Grenze zwischen privatem und öffentlichem Raum jedoch aufgehoben wird, ändern sich die Reaktionen. Ein Politiker, der seine Neigungen und sein Privatleben zu einem öffentlichen Thema macht und damit gleichsam gegen das Gebot der Diskretion verstößt, an dem sich die große Mehrheit der Bevölkerung persönlich orientiert, trifft auf eine überwiegend kritische Reaktion. Dies musste unter anderem Guido Westerwelle erfahren, als er auf Dienstreisen seinen Lebensgefährten mitnahm und sich damit demonstrativ zu seiner Homosexualität bekannte. Während nur noch 11 Prozent der Bevölkerung gleichgeschlechtliche Partnerschaften grundsätzlich ablehnen und nur noch 14 Prozent dafür plädieren, sie zumindest rechtlich nicht als vollwertige Partnerschaften anzuerkennen, billigten lediglich 36 Prozent dieses demonstrative Bekenntnis in Ausübung eines öffentlichen Amtes.

Noch kritischer sind die Reaktionen auf das Verhalten des italienischen Ministerpräsidenten Berlusconi. Nur 18 Prozent halten seine demonstrative Vorliebe für ausschweifend fröhliche Feiern mit (zu) jungen Mädchen für seine Privatsache, die bei seiner Bewertung als Politiker keine Rolle spielen sollte; drei Viertel der deutschen Bevölkerung halten das dem Ministerpräsidenten Unterstellte für völlig unvereinbar mit seinem Amt.

Vorverurteilung durch Medien

Ein besonderer Fall ist der Vorwurf strafrechtlicher sexueller Verfehlungen. Diese gehören nach dem Urteil der Bevölkerung selbstredend nicht mehr in den Schutzbereich der Intimsphäre und finden daher zu Recht breite öffentliche Aufmerksamkeit. 95 Prozent der Bürger haben etwa die Berichte über die Vergewaltigungsvorwürfe gegen den früheren Direktor des IWF, Dominique Strauss-Kahn, verfolgt. So eindeutig solche Vorwürfe als schwerwiegend und damit als öffentliches Thema gesehen werden, so groß ist andererseits das Unbehagen über die Folgen der Berichterstattung, die von der Mehrheit als Vorverurteilung empfunden werden. 58 Prozent der Bürger haben den Eindruck, dass in solchen Fällen durch die Veröffentlichungen eine Vorverurteilung stattfindet, nur 21 Prozent empfinden dies nicht so.

Viele nehmen an, dass nicht nur die öffentliche Meinung durch die Berichterstattung über tatsächliche oder vermeintlichen Verfehlungen von Personen des öffentlichen Lebens beeinflusst wird, sondern auch die Justiz. So hat nach dem vorläufigen Ende des Prozesses gegen Jörg Kachelmann nur ein Drittel der Bevölkerung den Eindruck, dass er wie jeder Angeklagte behandelt wurde und aufgrund der durch die Medien geschaffenen Prominenz des Falles nicht besonders hart behandelt wurde. Mit Blick auf den Fall Strauss-Kahn überwiegt zurzeit noch die Überzeugung, dass er so behandelt wurde wie jeder andere Angeklagte in Amerika. Dies war jedoch auch am Beginn des Prozesses gegen Kachelmann der Fall und wird heute von der Bevölkerung deutlich anders gesehen.

„Punishment by Publicity“

In angelsächsischen Ländern werden Persönlichkeitsschutz und die Rolle der Medien als öffentlicher Pranger traditionell anders gesehen als in Deutschland. Schon Jeremy Bentham wies der Presse neben der politischen Informationsaufgabe auch die Aufgabe zu, privates Fehlverhalten anzuprangern und einzudämmen. In den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts verteidigte eine britische Kommission zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes eine ausführliche Berichterstattung über anhängige Gerichtsverfahren mit dem Argument, die Aussicht auf Publizität sei geeignet, potentielle Straftäter abzuschrecken. Marjorie Jones wies in ihrer Arbeit „Justice and Journalism“ darauf hin, dass die britische Rechtsprechung zum Teil das „Punishment by Publicity“, die Strafe durch Öffentlichkeit, in die Bemessung der eigentlichen Strafe mit einbezieht.

Das Argument, dass die Veröffentlichung in solchen Fällen eine abschreckende Wirkung erreichen und gleichsam zu einer Art Reinigungsprozess führen kann, überzeugt die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung nicht. Lediglich 22 Prozent begrüßen eine ausführliche Berichterstattung aus der Überzeugung heraus, dass sie eine abschreckende Wirkung entfaltet. 66 Prozent empfinden dagegen Unbehagen, wenn die Medien die Rolle des mittelalterlichen Prangers übernehmen und durch die ausführliche Berichterstattung über Anschuldigungen Ansehen und zum Teil auch die Existenz der Betroffenen zerstören, bevor ein Fall sorgfältig untersucht und ein Urteil gesprochen wurde.

Sexualdelikte als schwerwiegendes Vergehen angesehen

Freilich ist die große Mehrheit weit davon entfernt, Vorwürfe wegen versuchter Vergewaltigung als Bagatelle zu werten. Dies zeigen die Vorstellungen von einem angemessenen Strafmaß für solche Delikte, die bei vielen weit über das im Allgemeinen von Gerichten verhängte Strafmaß hinausgehen. Die Bevölkerung bewertet schon den Versuch einer Vergewaltigung ähnlich wie eine schwere Körperverletzung. Nur 12 Prozent sind bereit, dies ohne Freiheitsentzug mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu ahnden. 19 Prozent halten eine Freiheitsstrafe von ein bis zwei Jahren für angemessen, 26 Prozent eine Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren, 37 Prozent eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Jahren.

Bei einer vollzogenen Vergewaltigung halten 55 Prozent der Bevölkerung eine Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren für angemessen, jeder Vierte sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe. Nur 2 Prozent halten in diesem Fall eine kurze Freiheitsstrafe von ein bis zwei Jahren für angemessen, kaum jemand eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Frauen fordern im Durchschnitt höhere Strafen für dieses Delikt als Männer. Aber auch knapp jeder zweite Mann plädiert für eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren bis lebenslänglich. Sexualdelikte sind aus der Sicht der großen Mehrheit der Bevölkerung ein schwerwiegendes Vergehen.

Die Tendenz einiger Länder, das Feld der zu ahndenden sexuellen Handlungen auszuweiten, sieht die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung jedoch mit erheblicher Skepsis. Insbesondere Schweden verschärft hier seine Gangart. Die dortigen gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen nicht nur vor, dass Frauen im Nachhinein eine in gegenseitigem Einvernehmen verbrachte Nacht als Nötigung bewerten und den Partner anzeigen können, sondern stellen auch Prostitution generell unter Strafe. Das Strafmaß für Männer, die die Dienste von Prostituierten in Anspruch nehmen, ist kürzlich von einem halben auf ein Jahr verschärft worden.

Diesen Regelungen steht die überwältigende Mehrheit der deutschen Bevölkerung völlig verständnislos gegenüber: Nur 8 Prozent halten dies für gerechtfertigt, 77 Prozent für nicht gerechtfertigt. Drei Viertel der Bürger sprechen sich auch dagegen aus, dass ein Staat Prostitution unter Strafe stellt. 75 Prozent erklären diesen Bereich zur privaten Sphäre des Bürgers, die der staatlichen Regelung entzogen sein sollte.

Ganzer Artikel –> faz.net

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