Feministinnen laufen Sturm : Abschied von der Ehe
Interessant für Freier, die ihrer Ehefrau so richtig überdrüssig sind:
Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf entschieden:
Ein Ehemann hatte vier Jahre vor seinem Tod seine Frau verlassen, um mit einer Prostituierten zusammenzuziehen, mit der er bereits seit Jahren ein “Verhältnis” hatte. In seinem Testament setzte er die Geliebte als Alleinerbin ein. In der Folge gehörte das Wohnhaus nunmehr einer “Miteigentümergemeinschaft” von Witwe und Geliebter, was zu einer Teilversteigerung führte. Ehefrau und Tochter des Erblassers klagten wegen “Sittenwidrigkeit des Geliebtentestaments” (§ 138) und beantragten je hälftig den Erbschein als gesetzliche Erben. Ihre Klage wiesen die Richter ab, da ein Erblasser weder durch moralische Pflichten gegenüber Personen, die ihm nahe standen und für ihn sorgten, noch durch das der gesetzlichen Erbfolge zugrunde liegende sittliche Prinzip beschränkt sei – der Wille des Erblassers gehe grundsätzlich vor. In der Quintessenz heißt das: “Privatautonomie” hat Vorrang vor ehelicher Solidarität.
Diese Geschichte hat jedoch durchaus einen ernsten Hintergrund, mit dem sich Stefan Fuchs im Blog freiewelt beschäftigt…
Ganz Artikel –> die freie welt
Start Slide Show with PicLens Lite
