Kindsgeburt und Krebs frei erfunden
Zwei Angeklagte sollen eine Frau zur Prostitution gezwungen und gefoltert haben. Nun wackelt die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers, weil die Hauptbelastungszeugin offenbar in mehreren Punkten gelogen hat.
Euskirchen/Bonn – Wie weit kann man den Angaben der Belastungszeugin Glauben schenken? Vor diesem für das Verfahren entscheidenden Problem stehen momentan die Beteiligten im Prozess vor dem Bonner Landgericht gegen zwei Männer aus Troisdorf und Euskirchen.
Ein 40-Jähriger – ein aktives Mitglied der Motorradgang „Hells Angels“ – und ein 36-Jähriger – ein ehemaliges Mitglied – sollen eine 24 Jahre alte Frau zur Prostitution gezwungen und gefoltert haben. An zwei Prozesstagen war die Belastungszeugin insgesamt acht Stunden unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Zeugenstand gehört worden. Nun wackelt ihre Glaubwürdigkeit, da sie offenbar in mehreren Punkten gelogen hat. So soll die junge Frau aus Rheinbach die Geburt eines Kindes vorgetäuscht haben, das angeblich kurz nach der Geburt gestorben ist.
Totalfälschung
Dazu scheint eine Geburtsurkunde hergestellt worden zu sein, die der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff als „Totalfälschung“ bezeichnete. Anscheinend wurde eine echte Geburtsurkunde als Grundlage für die Fälschung genommen. Dabei sollen lediglich der Name, die Geburtszeit und das Datum geändert worden sein.
Zudem soll die 24-Jährige eine Brustkrebserkrankung samt Operation erfunden und diese Geschichte auch noch nach der Festnahme der beiden Angeklagten aufrechterhalten haben. Auch bei der Dauer von Aufenthalten in verschiedenen Bordellen, in denen die junge Frau laut Anklage anschaffen gehen und die gesamten Einnahmen abgeben musste, scheint es Unstimmigkeiten zu geben.
Nach der Vernehmung der Belastungszeugin wurden die beiden bislang in Untersuchungshaft sitzenden Männer gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt, da der Haftgrund der Fluchtgefahr nicht mehr gesehen wird. Sie mussten unter anderem ihre Pässe abgeben und dürfen sich der 24-Jährigen nicht nähern.
Für Nebenkläger Martin Mörsdorf, den Anwalt der 24-Jährigen, ist dieser Schritt nicht nachvollziehbar. Seine Mandantin habe das wichtige Kerngeschehen stets konstant wiedergegeben. Nun sei sie in „panischer Angst“. Er habe ihr geraten, jede Veränderung in ihrem Umfeld sofort ihm oder der Polizei mitzuteilen.
Eine 36-Jährige, die gestern als Zeugin gehört wurde, hatte ganz offensichtlich ebenfalls große Angst. Nach eigenen Angaben war die Prostituierte etwa ein Jahr mit dem Angeklagten aus Troisdorf befreundet. Er habe für sie 8000 Euro an ihren Zuhälter bezahlt, damit der sie in Ruhe lasse. Dieses Geld habe sie dem Troisdorfer nach und nach zurückzahlen sollen.
In einer Vernehmung bei der Polizei hatte die Frau seinerzeit berichtet, dass der 40-Jährige ihr von einer Bestrafungsaktion des mutmaßlichen Opfers erzählt habe: Die 24-Jährige habe dabei sexuelle Handlungen an einem Hund vornehmen müssen. Vor Gericht behauptete sie nun hingegen steif und fest, dass dies nicht stimme. Der 40-Jährige habe zwar von einer solchen Aktion erzählt, aber nicht im Zusammenhang mit der 24-Jährigen. Es könne sein, dass sie da etwas durcheinander gebracht habe.
Der Prozess wird vor dem Bonner Landgericht fortgesetzt.
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