Urteil: Bordell ist Gewerbe, kein Vergnügen

Gericht entscheidet, dass das “Geizhaus” mit 19 Prostituierten in der Nähe der Wandsbeker Automeile nicht geschlossen werden muss.

WANDSBEK. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat ein Urteil im sogenannten Wandsbeker Bordellstreitgefällt: Das Geizhaus an der Angerburger Straße in der Nähe der Wandsbeker Automeile darf bleiben. Eine benachbarte Immobilienverwaltung hatte gegen den Bordellbetrieb geklagt, weil sie eine Beeinträchtigung ihrer Geschäfte fürchtete. Doch das Gericht erklärte jetzt Bordelle zum “Gewerbe aller Art” – und so ist eben jenes Gewerbe, das der Volksmund für das älteste der Welt hält, in einem Gewerbegebiet wie in Wandsbek zulässig.

Anders als vermutlich mancher Besucher es sieht, sind Bordelle nach Auffassung des Gerichts keine “Vergnügungsstätten”, zumindest baurechtlich. Stätten des Vergnügens sind zum Beispiel “Kinos, Tanzbars und Kabaretts” und nur dieses Vergnügen ist in Kerngebieten, also Gebieten mit Wohnungen, Geschäften aller Art und Behörden, “allgemein zulässig”. So steht es in dem 25-seitigen Urteil, das dem Abendblatt vorliegt. Demnach gehörten Bordelle nicht in die Nachbarschaft von Wohnungen oder ins Blickfeld allgemeiner Öffentlichkeit.

Das Geizhaus liegt jedoch im Gewerbegebiet an der Angerburger Straße 20. Auf den ersten Blick ist es nicht als Rotlichtbetrieb zu erkennen: Das Firmenschild mit gelben Lettern wirkt neutral, ein Comic-Geier soll auf die günstigen Preise hinweisen. Nur wer den ersten Stock des ehemaligen Geschäftshauses näher kennt, weiß, dass hier 19 Frauen ihrer Beschäftigung nachgehen. Den Eigentümern eines benachbarten Gewerbehauses ist der Betrieb jedoch ein Dorn im Auge: Sie hatten den Bezirk Wandsbek verklagt.

Ihrer Meinung nach sind Bordelle Vergnügungsbetriebe, die “das Rotlicht” fördern würden und ein “negatives gesellschaftliches Umfeld” schaffen würden. Die Kritiker befürchten ein “Trading down”, also die Entwicklung eines Quartiers mit pulsierendem Leben hin zu Leerständen und ausbleibender Kundschaft. Doch das Verwaltungsgericht findet am Geizhaus nichts “Anstößiges” oder für das Gewerbegebiet Schädliches.

Laut Urteil sei nicht zu befürchten, dass es durch das Geizhaus “zur Ansiedlung eines Rotlichtmilieus mit erheblichen geschäftsschädigenden Wirkungen für die umliegenden Gewerbebetriebe kommt”. Das Gericht hatte eigens einen Richter mit Fotoapparat in die Angerburger Straße zur Ortsbesichtigung geschickt, dessen Bilder vom Geizhaus im Prozess begutachtet wurden. Die Vorsitzende Richterin Sabine Krüger beurteilte die Wirkung des Bordells als “unspektakulär”, zumindest rein optisch. Sie sagte: “Das ist nicht besonders aufregend.”

Aufgeregt hatten sich dagegen bereits 2009 Politiker im Bezirk Wandsbek. Der Streit über angeblich große Bordelle hatte zu Zerwürfnissen innerhalb der Wandsbeker CDU geführt. Nach heftigen Bürgerprotesten hatte sich die CDU-Fraktion gegen die damalige Bezirksamtsleiterin Cornelia Schroeder-Piller (CDU) gestellt, die keine rechtlichen Bedenken gegen den Betrieb des Geizhauses hatte.

Auch die SPD übte scharfe Kritik und forderte “die Verhinderung der Angerburger Straße mit allen rechtlichen Mitteln”, wie der SPD-Bezirksabgeordnete Rainer Schünemann sagte. Richtig in Fahrt war die Diskussion gekommen, als angeblich ein Großbordell mit 300 Prostituierten und einer Vergnügungsmeile mit eigenem Autostrich unter Palmen in Wandsbek errichtet werden sollte. So warnte SPD-Politiker Schünemann damals: “Es steht zu befürchten, dass manche Leute viel vorhaben am Friedrich-Ebert-Damm. ” Doch es blieb bei Gerüchten.

In dem langjährigen Streit wird die Geizhaus Verwaltungs GmbH vom Rechtsanwaltsbüro Klemm & Partner vertreten. Anwalt Gero Tuttlewski begrüßt die Entscheidung und sagt: “Es bleibt also dabei: Prostitution ist das älteste Gewerbe der Welt. Dies hat aber auch zur Konsequenz, dass sich Bordellbetriebe grundsätzlich in allen Gewerbegebieten ansiedeln dürfen.”

Sei dies im Einzelfall städtebaulich unerwünscht, so müssten die Bezirke den Ausschluss von Bordellbetrieben ausdrücklich in ihren Bebauungsplänen aufnehmen. Anwalt Gero Tuttlewski erwartet, dass die Kläger in die Berufung gehen, er ist jedoch “zuversichtlich, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor dem Oberverwaltungsgericht Bestand haben wird”. Die unterlegene Klägerseite wollte sich allerdings noch nicht äußern, sondern erst einmal das Urteil lesen.

Pikant: Das Urteil des Gerichts fußt auf einem Bebauungsplan, der inzwischen wieder geändert wurde. Der Bezirk Wandsbek hat nun die Ansiedlung von Bordellen nahe der Automeile Friedrich-Ebert-Damm verboten.

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Frankreich gegen die Prostitution – Strafe für Freier?

Frankreich will massiv gegen die Prostitution vorgehen, das französische Parlament berät über einen entsprechenden Gesetzesvorschlag. Um gegen die Prostitution vorgehen zu können, sollen Kunden (also die so genannten Freier) bestraft werden. Der Gesetzesentwurf wurde von einer Kommission vorbereitet, deren Mitglieder sich über alle Parteien im Parlament rekrutieren. Das Gesetz soll im Januar 2012 rechtswirksam werden, sofern das französische Parlament diesem Gesetzesentwurf zustimmen sollte.

Das älteste Gewerbe der Welt, so wird das knallharte Geschäft mit Frauen (in der Regel!) und ihren Körpern romantisch verklärt, doch ob ein gesetzliches Verbot die Lage der Prostituierten bessern wird, darf zu Recht bezweifelt werden. Der Rückgriff auf moralische Werte, die scheinbar aus dem letzten Jahrhundert stammen, wird das Gewerbe für Prostituierte nochmals verschärfen, Prostitution wird in die Illegalität abgedrängt. Schon 1960 hatte das französische Parlament die Absicht der Aufhebung der Prostitution verkündet.

1946 wurde ein Gesetz (unter Zustimmung der rechtskonservativen und der kommunistischen Partei) verabschiedet, welches Bordelle verbietet. Seitdem dürfen Prostituierte offiziell nur auf der Straße arbeiten. Um die Jahrtausendwende wurden wiederum eine Reihe von Gesetzen gegen die Prostitution verabschiedet, erst durften Prostituierte Freier unter Androhung von herben Geldstrafen aktiv nicht ansprechen, dann kurz darauf auch nicht passiv (anlächeln, mit den Augen zwinkern, Strafe bis zu 3750 Euro).

In der französischen Gesellschaft verbreitet sich zunehmend die Ansicht (und zwar in allen politischen Lagern),Prostitution spreche gegen die Menschenwürde und gegen das Menschenrecht. In Frankreich werden an die 20.000 Prostituierte vermutet, genaue Zahlen sind nicht bekannt, da die strafrechtliche Verfolgung eben nicht fördernd für die Transparenz ist. Die Strafe für die so genannten Freier soll bis zu 3000 Euro Geld- und bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe betragen. Ein ähnliches Gesetz wurde 1999 in Schweden verabschiedet.

Daher nimmt es nicht Wunder, dass die Gewerkschaft der Prostituierten Strass (Syndicat du Travail Sexuel) Sturm gegen das neue Gesetz läuft. Die, die vermeintlich beschützt werden sollen, wehren sich gegen das Gesetz. Unbestreitbar ist, dass in diesem Gewerbe ein hohes Gewaltpotential vorhanden ist. Frauen werden entführt (z.B. aus Osteuropa) oder unter falschen Versprechungen ins jeweilige Land gelockt und gnadenlos ausgebeutet. Auf der anderen Seite prostituieren sich Menschen freiwillig und arbeiten knallhart. Ob die Abdrängung ins kriminelle Milieu diesen Menschen helfen wird, eine müßige Frage. Und so lange gesellschaftliche Rahmenbedingungen sich nicht ändern, wird kein Gesetz diese Bedingungen überstülpen können. So sind die Pariser regelrecht stolz auf Moulin Rouge. Wieder einmal zeigt sich, Moral kann nur verlogen und heuchlerisch sein.

Ganzer Artikel –> asantenews.de