Keuschheitsgürtel für die City
“Ab 22 Uhr, Preis ab 25 Euro, vier bis zehn Damen”, so lautet die Beschreibung zum Augsburger Straßenstrich im Internet. Die Bewohner an der Zimmerstraße, am alten Schlachthof, beschweren sich allerdings, dass die Damen schon nachmittags ihre Leistungen feil bieten, teils würden Anwohnerinnen von Freiern angesprochen. Dem will der Stadtrat einen Riegel vorschieben und den Sperrbezirk ausdehnen. Das letzte Wort hat die Regierung von Schwaben.
Aus 1975 datiert die „Verordnung über das Verbot der Prostitution in der Stadt Augsburg“. Wie ein Schweizer Käse zeigt sie die Innenstadt als einen einzigen Sperrbezirk mit zahlreichen Ausnahmen. Ebenso sind die Industriegebiete ausgenommen. Probleme bereiten die Mischgebiete.
Ordnungsreferent Volker Ullrich strebte in einem ersten Schritt eine Regelung für das Gebiet zwischen der Proviantbachstraße und der City-Galerie an. Im Herbst möchte die Verwaltung Vorschläge unterbreiten, wie die Wohngebiete in den Stadtteilen zu Sperrgebieten erklärt werden können. Demgegenüber gab Verena von Mutius (Bündnis 90/Die Grünen) zu bedenken, dass man die Prostitution nicht stigmatisieren und buchstäblich an den Rand der Gesellschaft drängen dürfe.
Die Mehrheit der Räte sah das Wohl der Anwohner als höheres Gut gegenüber der Gewerbefreiheit an. Damit brechen harte Zeiten für die Prostituierten in Augsburg an.
Seit dem 1. Januar 2002 gilt in Deutschland das Prostitutionsgesetz, dessen Paragraph 3 diesen Dienst als „arbeitsgleich“ ansieht: „Bei Prostituierten steht das eingeschränkte Weisungsrecht im Rahmen einer abhängigen Tätigkeit der Annahme einer Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechtes nicht entgegen.“ Ullrich gab die unterschiedlichen Interessen der neu entstandenen gehobenen Gastronomie im alten Schlachthof, der nebenan entstandenen neuen Wohnbebauung, einschließlich des neuen Internats der Metzgerinnung und dem Gewerbeinteresse der Prostituierten zu bedenken.
Die Anwohner hatten sich beim Bürgeramt massiv telefonisch und schriftlich beschwert, berichtete Ullrich und insbesondere die „unhygienischen Hinterlassenschaften“ in den Grünanlagen und sogar in den Höfen der Wohnanlagen kritisiert. Das Marktamt habe dies auch für das Areal um den neuen Schlachthof herum mit angegliederten Fleischbetrieben bemängelt. Die entsprechenden Entsorgungen seien den Mitarbeitern der dortigen Betriebe nicht zuzumuten.
Die Einhaltung des Sperrbezirks sei durch Kontrollen der Polizei möglich, sagte Ullrich, und ergänzte, dass eine entsprechende Verordnung einen Platzverweis leichter durchsetzbar mache. Um einer möglichen Verlagerung der Straßenprostitution auf den Bereich bis hin zur City-Galerie zu entgehen, legte Ullrich einen zu beantragenden Sperrbereich vor, der sich bei der Prinzstraße beginnend entlang der Jakoberwall- und Lechhauser Straße im Westen am Lech entlang bis zur Nagahama-Allee erstreckt.
Noch vor dem Sommer will die Regierung von Schwaben über den Antrag der Stadt befinden und hat eine Änderung der Verordnung bereits im Vorfeld „wohlwollende Prüfung“ zugesagt, berichtete Ordnungsreferent Ullrich.




